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April 26, 2012
Categories: aparthheid, Arbeitskreis Panafrikanismus e.V., Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, institutionalisierter rassismus, passgesetze, Racial Profiling Deutschland, Racial Profiling Germany, Racial Profiling in Deutschland, rassengesetze, Schwarze Polizeigruppe
Stop Racial Profiling in Deutschland/ No Racial Profiling in Germany – NEVER AGAIN!!!
AFROTAK TV cyberNomads unterstützen die Petition !
An: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland
To the petition panel of the German Bundestag Stop racial profiling!
The verdict pronounced by the administrative court in Koblenz on February 28 is against the constitution (Basic Law) for the Federal Republic of Germany!
For the first time it was admitted that the German Federal police are using racial profiling as a means of identifying possible”illegal” immigrants. And the courtʼs decision now officially sanctions this practice.
We, the initiators of this petition, condemn this decision and demand:
– that the court revises its verdict regarding racial profiling (Feb. 28 2012)
– the implementation of an obligatory sensibility/ anti-racism training for the ENTIRE police force; this training ought to go beyond euphemistic terms such as”xenophobia”
– that the police is obliged to record all charges of racism made against them, to then have the charges verified and archived by trained experts in an external independent
authority
– the revision of the AGG (General Act on Equal Treatment), as it presently contains too many loopholes and therefore does not apply in many cases of discrimination
SIGN PETITION HERE/Unterzeichnet die Petition hier:
http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling
Arbeitskreis Panafrikanismus e.V. – Pan-Africanism Working Group
ADEFRA e.V. – Black Women in Germany
ISD – Initiative of Black People in Germany
– ENGLISH VERSION –
Schwarze Polizeigruppe:
Struktureller Rassismus Deutschland:
http://www.youtube.com/watch?v=b-HbYKUC1iQ
Sruktureller Rassismus gegen Flüchtlinge und Migranten
further info in English: www.community.isdonline.de
Begründung: Zur Vorgeschichte: Ein Deutscher Zugreisender wurde aufgrund seiner Hautfarbe von der Bundespolizei auf der Strecke Kassel – Frankfurt am Main aufgefordert sich auszuweisen. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen bei Bahnreisen, weigerte sich der Kläger seine Papiere vorzuzeigen und wurde deshalb
auf das Revier mitgenommen. Die Bundespolizei zeigte den Mann wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen ihn gaben die Beamten bereits zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben, da sie den Deutschen für einen ohne Papiere nach Deutschland Einreisenden hielten. In Folge wollte der Mann gegen die diskriminierende Praxis klagen, sein Anliegen wurde jedoch abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt. Es entsteht eine diskriminierende Situation für einen Großteil der in Deutschland lebenden Menschen.
Mit jeder Kontrolle werden Menschen”ausländischen Aussehens” (so der Wortlaut der Polizei) daran erinnert, dass sie als nicht-zugehörig zur Gesellschaft bzw. als mögliche Straftäter_innen identifiziert werden. Bundespolizist_innen haben von nun an eine Rechtsgrundlage mit der sie rassistische und diskriminierende Denkmuster und Vorgehensweisen rechtfertigen können. Das Urteil trägt außerdem in großem Maße dazu bei, die veraltete Auffassung zu bekräftigen, dass die Deutschen eine homogene Gruppe seien. Die systematische Kriminalisierung von Menschen aufgrund äußerlicher (unveränderbarer) Merkmale hat in Deutschland eine lange Tradition, derer man sich bewusst sein muss und dies allein sollte schon Warnung genug sein.
Des Weiteren haben internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen”ethnischen” Zugehörigkeit oder”Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen (*) .
* Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes besagt “alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” und”niemand darf wegen seiner […]Abstammung, seiner ‘R.’, […]beachteiligt[…]werden”.
Das Urteil widerspricht somit dem Grundgesetz, wenn es der Bundespolizei erlaubt,”racial profiling” zu betreiben. Weiterhin widerspricht diese Praxis auch dem AGG sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hier insbesondere Artikel 1(“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren […]”), 2 (“Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ‘R.’, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […].”), 3 (“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person […].”), 6 (“Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”), 7 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.”), 8 (“Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.”), 9 (“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”), 13 (“Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.[…]”) und 28 (“Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.”).
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